Glukose-Selbstmessung

Wie häufig ist das sinnvoll?

Eine Blutglukosemessung ist grundsätzlich sinnvoll im Rahmen der üblichen Kontrolltermine und Check-Ups zum Beispiel einmal jährlich. Wurde jedoch bereits ein Diabetes Mellitus diagnostiziert, sollte man laufend über den Glucose-Wert informiert sein.
Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt werden die individuellen Therapieziele, wie die Höhe des Langzeitzuckerwertes und der einzelnen punktuell gemessenen Blutzuckerwerte bestimmt. Um Blutzuckermessungen korrekt durchzuführen, ist eine Einweisung durch medizinisches Fachpersonal in das benutzte Blutzuckermesssystem wünschenswert. Bei stabiler Stoffwechsellage ohne die Anwendung von Insulin empfiehlt sich eine 4-Punkt-Messung (morgens-mittags-abends und vor dem Schlafen gehen) mindestens einmal monatlich (Empfehlung Leitfaden zur Glukose-Selbstkontrolle in Beratung und Therapie, VDBD 2019). Wird zur Therapie des Diabetes eine oder mehrere Insulingaben über den Tag verteilt benötigt, sollte der Glukosewert häufiger ermittelt werden.

Welche Werte sind erstrebenswert?

Bei Menschen ohne Diabetes liegt der Glukosespiegel im Blut nüchtern (nach 8 bis 10 Stunden ohne Nahrung) zwischen 60-110 Milligramm pro Deziliter (mg/dl) beziehungsweise 3,3 – 6,1 Millimol pro Liter (mmol/l).
Nach dem Essen steigt der Blutzuckerwert gewöhnlich nicht über 140 mg/dl (7,8 mmol/l).

Welche Möglichkeiten zur Selbstmessung gibt es?

Wir können mit Hilfe von Blutzuckermessgeräten den Blutzuckergehalt bestimmen, oder aber auch mit Hilfe von Sensoren den Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit der Haut über 24 Stunden kontinuierlich (CGM kontinuierliche Glukose-Messung) ermitteln. Dieses System besteht aus einem Nadelsensor, der durch die Haut ins Unterhautgewebe geschoben wird und einem Empfangsgerät (auch Handy möglich), das die gemessenen Glukosewerte anzeigt. Der Sensor ist ca. 5mm lang und misst die Blutglukose in der Zwischenzellflüssigkeit. Er hat eine Tragedauer von ca. 10-14 Tagen, danach sollte er ausgewechselt werden.

Blutzuckermessgeräte und die dazugehörigen Teststreifen werden durch die Krankenkassen in begrenzter Menge erstattet. Auch die sensorunterstützte Messmethode wird häufig von den Krankenkassen erstattet, wenn eine intensivierte Insulintherapie (Mahlzeiten- und Langzeitinsulin) durchgeführt wird und die vereinbarten Therapieziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.

Eine wesentliche Voraussetzung für die richtige Benutzung der Technologie ist eine Schulung in einer qualifizierten Einrichtung und die kontinuierliche Betreuung durch ein spezialisiertes Diabetes-Team. Rezeptieren dürfen diese CGM-Geräte Arztinnen und Ärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie sowie für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation.